Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.1 · Stand 09.09.2026
Für das Brain & Health Assessment und damit verbundene Leistungen von Vital Heroes.
1. Wer diese Bedingungen stellt und wofür sie gelten
Anbieter ist Robert Storkebaum, Vital Heroes, Johannitergasse 12, 4310 Rheinfelden, Schweiz (nachfolgend «Vital Heroes»). Kontakt: kontakt@vital-heroes.ch, Telefon +41 78 323 50 10.
Diese Bedingungen gelten für das Brain & Health Assessment und für einzelne Coaching-Leistungen, die im Anschluss daran vereinbart werden. Sie gelten gegenüber Privatpersonen und gegenüber Unternehmen.
Massgebend ist die Fassung, die bei Vertragsschluss gilt. Sie wird gemeinsam mit der Auftragsbestätigung zugestellt. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn Vital Heroes ihnen schriftlich zustimmt.
2. Wie der Vertrag zustande kommt
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde ein Angebot annimmt oder einen Auftrag erteilt. Textform genügt, eine E-Mail reicht aus. Vital Heroes bestätigt den Auftrag schriftlich mit einer Auftragsbestätigung.
Weicht die Auftragsbestätigung von diesen Bedingungen ab, gilt die Auftragsbestätigung. Sie beschreibt den konkreten Einzelfall und geht deshalb vor.
3. Was zum Brain & Health Assessment gehört
Die Leistung umfasst drei Termine und ein schriftliches Ergebnis:
- Vorgespräch, rund 30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Hier wird geklärt, worauf die Messung schauen soll.
- Messtag, rund drei bis vier Stunden am Arbeitsplatz der Kundin oder des Kunden. Gemessen werden Hirnaktivität über 14 EEG-Kanäle, Herzratenvariabilität, Blutdruck im Tagesverlauf, Körperzusammensetzung, Griffkraft und kognitive Leistung, ergänzt um Fragebögen. Der Messtag enthält eine Ausgangsmessung, zwei Arbeitsphasen und eine Intervention dazwischen.
- Workbook, rund 70 Seiten zu Gehirn, Nervensystem, Körper und Selbstführung, mit Reflexionsfragen und Trackern.
- Auswertegespräch, rund 45 Minuten, in der Regel online. Die Ergebnisse werden gemeinsam durchgegangen und ein erster Schritt festgelegt.
Die Anreise innerhalb der Schweiz ist im Preis enthalten. Für Termine ausserhalb der Schweiz wird der Reiseaufwand vorab separat vereinbart.
Nicht enthalten sind ein laufendes Coaching-Programm, weitere Messungen und Zweitauswertungen. Diese werden bei Bedarf separat vereinbart.
4. Keine medizinische Leistung
Zeigen sich auffällige Werte, weist Vital Heroes darauf hin und empfiehlt eine ärztliche Abklärung. Diese Einordnung ist keine Diagnose. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist eine Ärztin oder ein Arzt aufzusuchen, unabhängig vom Ergebnis der Messung.
5. Was die Kundin oder der Kunde beiträgt
Damit der Messtag gelingt, wird Folgendes vorausgesetzt:
- ein ruhiger Arbeitsplatz mit Stromanschluss, in dem ungestört gearbeitet werden kann
- ein eigenes Gerät und eine echte, selbst gewählte Arbeitsaufgabe für die beiden Arbeitsphasen
- die vorab zugesandten Fragebögen, spätestens zwei Tage vor dem Messtag ausgefüllt
- die unterschriebene Einwilligungserklärung, spätestens am Messtag
- pünktliches Erscheinen zum vereinbarten Zeitfenster
Fehlen Fragebögen oder die Einwilligung, können einzelne Auswertungsteile entfallen. Bei verspätetem Beginn verkürzt sich das Zeitfenster entsprechend, das Honorar bleibt unverändert.
6. Sicherheit und Ausschlüsse
Einzelne Messungen sind nicht für alle Personen geeignet. Vor dem Messtag ist Vital Heroes unaufgefordert mitzuteilen, ob einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Herzschrittmacher, Defibrillator oder ein anderes implantiertes elektronisches Gerät. In diesem Fall entfallen Körperanalyse und EKG.
- Schwangerschaft. Auch hier entfällt die Körperanalyse.
- offene Wunden, Hauterkrankungen oder frische Verletzungen im Kopfbereich, die das Anlegen des EEG-Headsets verhindern
- eine akute Erkrankung oder eine bekannte neurologische oder kardiologische Vorerkrankung, die für die Messung von Bedeutung sein könnte
Vital Heroes entscheidet auf dieser Grundlage, welche Messungen durchgeführt werden. Entfällt eine einzelne Messung aus Sicherheitsgründen, bleibt der vereinbarte Preis bestehen, da Auswertung und Workbook im gleichen Umfang erstellt werden.
Die Messung kann jederzeit abgebrochen werden, wenn sich die Kundin oder der Kunde unwohl fühlt. Ein Grund muss dafür nicht genannt werden.
7. Termine, Verschiebung und Absage
Ein Termin gilt als verbindlich, sobald er schriftlich bestätigt ist. Für den Messtag reserviert Vital Heroes einen ganzen Arbeitstag samt An- und Rückreise.
| Was passiert | Kostenfolge | Hintergrund |
|---|---|---|
| Verschiebung auf einen neuen Termin innerhalb von acht Wochen, bis 48 Stunden vor dem Messtag | kostenfrei | Der Auftrag bleibt bestehen, nur das Datum ändert sich. Einmal pro Auftrag. Bei jeder weiteren Verschiebung gelten die Fristen für eine Absage. |
| Absage früher als 14 Tage vor dem Messtag | kostenfrei | Der Tag lässt sich neu belegen. |
| Absage 14 bis 4 Tage vorher | ein Drittel des Honorars | Vorbereitung, Fragebogen-Auswertung und Terminplanung sind bereits erfolgt. |
| Absage weniger als 4 Tage vorher, oder Nichterscheinen | zwei Drittel des Honorars | Der Tag lässt sich nicht mehr neu belegen. Workbook und Auswertegespräch entfallen und werden deshalb nicht verrechnet. |
Diese Beträge sind Ersatz für bereits erbrachten Aufwand, keine Vertragsstrafe. Weist die Kundin oder der Kunde nach, dass tatsächlich weniger Aufwand entstanden ist, reduziert sich der Betrag entsprechend.
Muss Vital Heroes einen Termin absagen, etwa wegen Krankheit, wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet oder zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Das Auswertegespräch kann bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden.
8. Preis und Zahlung
Das Brain & Health Assessment kostet 990 CHF, inklusive Anreise innerhalb der Schweiz. Massgebend ist der Preis, der in der Auftragsbestätigung steht.
Vital Heroes ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
8.1 Anzahlung und Schlusszahlung
Ein Drittel des Honorars sichert den reservierten Termin. Es wird zwei Wochen vor dem Messtag fällig. Das genaue Datum steht auf der Rechnung. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und dem Messtag weniger als zwei Wochen, ist die Anzahlung innert fünf Tagen ab Rechnungsdatum fällig, spätestens jedoch am Tag vor dem Messtag.
Der Restbetrag wird nach dem Messtag in Rechnung gestellt. Die Auftragsbestätigung kann von dieser Regelung abweichen, etwa indem der gesamte Betrag erst nach dem Messtag fällig wird.
8.2 Zahlungsfrist und Verzug
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für die Anzahlung gilt die kürzere Frist nach Ziffer 8.1. Jede Rechnung nennt ein konkretes Fälligkeitsdatum; massgebend ist immer dieses Datum.
Ab Verzugseintritt läuft ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Ab der zweiten Mahnung wird eine Aufwandpauschale von 20 CHF je Mahnung erhoben. Muss die Forderung an ein Inkassobüro übergeben oder betrieben werden, trägt die säumige Partei die tatsächlich anfallenden Kosten.
Solange eine fällige Rechnung offen ist, kann Vital Heroes noch nicht begonnene Leistungen zurückstellen, bis die Zahlung eingegangen ist. Bereits vereinbarte Termine werden dadurch nicht hinfällig, können sich aber verschieben.
8.3 Rechnungsempfänger
Soll die Rechnung an ein Unternehmen gehen, ist dies vor dem Messtag mitzuteilen, zusammen mit der vollständigen Rechnungsadresse. Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse ist nur vor Zahlungseingang möglich.
9. Was die Ergebnisse aussagen, und was nicht
Das Assessment zeigt eine Ausgangsmessung. Wird später erneut gemessen, zeigt der Vergleich, was sich bewegt hat. Genau das ist die Zusage: eigene Daten im Vorher-Nachher.
Vital Heroes sagt keine bestimmten Ergebnisse zu, weder in Zahlen noch in einem Zeitraum. Es werden keine Zielwerte für Gehirnalter, Fokus, Stress oder Regeneration versprochen. Die Werte sind eine Momentaufnahme unter den Bedingungen des Messtags und keine Prognose.
Zu jedem Wert wird angegeben, wie belastbar er ist. Geschätzte Werte, etwa Gefäss-Marker und Ausdauer, werden ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet und sind keine Labormessung.
10. Daten
Die erhobenen Daten sind besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Wie sie bearbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung Brain-Assessment und in der Einwilligungserklärung. Beide Dokumente werden vor dem Messtag zugestellt und sind Bestandteil des Vertrags.
Ohne unterschriebene Einwilligung findet keine Messung statt. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Ein Widerruf nach dem Messtag lässt den Honoraranspruch für die bereits erbrachte Leistung unberührt.
Daten werden pseudonymisiert unter Initialen geführt und zehn Jahre aufbewahrt, entsprechend der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen nach Art. 958f OR.
11. Vertraulichkeit
Vital Heroes behandelt alles, was im Rahmen des Assessments bekannt wird, vertraulich. Das gilt auch für geschäftliche Informationen, die während der Arbeitsphasen sichtbar oder hörbar werden. Arbeitsinhalte werden weder aufgezeichnet noch weitergegeben.
Ergebnisse werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben, auch nicht an Arbeitgeber, Versicherungen oder Angehörige. Eine Nutzung anonymisierter Werte für die Weiterentwicklung der Auswertungsmethodik erfolgt nur, soweit die Einwilligung dies abdeckt.
Umgekehrt behandelt die Kundin oder der Kunde die überlassenen Unterlagen und Auswertungsmethoden vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
12. Haftung
Vital Heroes haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Für Personenschäden gilt der Haftungsausschluss nicht.
Vital Heroes haftet nicht für Entscheidungen, welche die Kundin oder der Kunde auf Grundlage der Auswertung trifft, und nicht für den Ausgang gesundheitlicher Entwicklungen. Die Empfehlungen ersetzen keine ärztliche Abklärung.
Für mitgebrachte Geräte und Arbeitsmittel wird keine Haftung übernommen.
13. Beendigung
Beide Seiten können den Auftrag jederzeit beenden. Dieses Recht ergibt sich aus Art. 404 OR und kann nicht ausgeschlossen werden.
Wird der Auftrag beendet, ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten. Die Regelung in Ziffer 7 bleibt bestehen, weil sie den bereits entstandenen Aufwand abbildet. Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleibt der Anspruch auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens vorbehalten.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Es gilt schweizerisches Recht. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
